Haus- & Schulordnung
Erfolgreiche Arbeit & friedliches Zusammenleben ist unser gemeinsames Ziel!
Unsere Schule ist unser gemeinsamer Lernort, für den WIR ALLE Verantwortung tragen.
Unsere Lern- und Arbeitsatmosphäre ist geprägt von RESPEKTVOLLEM UMGANG miteinander.
Grundvoraussetzungen dafür sind
• GEGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME UND UNTERSTÜTZUNG
• BEFOLGEN der VEREINBARTEN REGELN
• ANERKENNUNG der RECHTE ANDERER
I. AUFENTHALT AUF DEM SCHULGELÄNDE
1. Öffnungszeiten der Schule
| Montag - Donnerstag | 07:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 Uhr - 14:00 Uhr |
2. Verlassen des Schulgeländes/ Regelungen zum Unfallschutz
Während der schulgebundenen Zeit halten sich die Schüler auf dem beaufsichtigten Pausengelände auf. In Freistunden verbleiben die Schüler, je nach Absprache bzw. Angabe im Vertretungsplan, im Aufenthaltsraum der pädagogischen Mitarbeiter.
Dies hat einen versicherungstechnischen Hintergrund:
Im Schadensfall haftet die Unfallkasse Sachsen-Anhalt nicht, wenn Schüler das Schulgelände ohne ausdrückliche Erlaubnis verlassen.
Auch bei vorzeitigem Unterrichtsschluss aus schulorganisatorischen Gründen ist ein Verlassen des Schulgeländes nur mit schriftlicher Genehmigung der Sorgeberechtigten möglich.
Diese Genehmigung kann als einmalige Erlaubnis für das gesamte Schuljahr bei der jeweiligen Klassenleitung hinterlegt und/ oder im Hausaufgabenheft notiert werden.
3. Abstellen und Parken von Fahrzeugen
Fahrräder und Mopeds werden an den vorgesehenen Plätzen im Schulhof abgeschlossen abgestellt.
Die Schule kann bei Beschädigung und Entwendung keine Verantwortung übernehmen!
Das Fahren auf dem Schulgelände ist untersagt.
4. Aufenthalt von schulfremden Personen
Gäste melden sich zunächst im Sekretariat an.
Unbefugte Personen können vom Schulgelände verwiesen werden. Das Hausrecht übt die Schulleiterin, bei deren Abwesenheit der stellvertretende Schulleiter oder eine von der Schulleitung beauftragte Person aus.
II. VERHALTEN IM SCHULHAUS UND AUF DEM SCHULGELÄNDE
1. Absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot
Auf dem gesamten Schulgelände, im Schulhaus sowie bei allen schulischen Veranstaltungen, einschließlich Exkursionen, Projekt- und Klassenfahrten außerhalb der Schule gilt: Absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot!
Dieses Verbot bezieht sich sowohl auf den Besitz als auch auf den Konsum und den Handel verbotener Stoffe und Substanzen. Dazu gehören jede Art von illegalen Drogen, Cannabis, Zigaretten, Vapes und Podsysteme sowie ausnahmslos alle Arten von alkoholischen Getränken.
Wir verweisen diesbezüglich auf die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.
2. Waffen und gefährliche Gegenstände
Es ist verboten, Waffen, waffenähnliche Nachbildungen oder andere gefährliche Gegenstände mitzubringen.
Dazu gehören alle Arten von Hieb-, Stich- und Schusswaffen, Reizgas, Laserpointer, Explosionskörper, Böller,
Feuerzeuge usw.
3. Kleidung
Es ist verboten, verfassungsfeindliche, rassistische und diskriminierende Symbole an Kleidung, an Schultaschen/ Rucksäcken usw. zu tragen.
Das Tragen von Kleidungsstücken, die zur Verbreitung von politischen Botschaften dienen könnten und welche oben genannten grundgesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ist am Schulzentrum Könnern untersagt!
Darüber hinaus ist auf einen dem Schulalltag entsprechenden Kleidungsstil zu achten.
4. Wertsachen, Schließfächer
Die Schule kann keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von privaten Wertsachen, Gegenständen und Kleidungsstücken übernehmen!
Für Schulmaterialien und persönliche Gegenstände stehen in begrenzter Anzahl Schließfächer zur Verfügung. Diese können für jeweils ein Schuljahr über die Firma astra direkt von den Sorgeberechtigten selbst online angemietet werden.
Auskunft dazu gibt die Schulverwaltungsassistenz (Sekretariat).
5. Umgang mit fremdem Eigentum/ Leihbücher
Das Schulgebäude, die Außenanlagen, das Inventar und sämtlicge zur Verfügung gestellte Materialien der Schule,
das Eigentum anderer sowie angrenzende Grundstücke und öffentliche Bereiche sind in jeder Weise zu schonen.
Leihbücher sind Eigentum des Landes und werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Sie sind schonend und pfleglich zu behandeln. Bücher müssen mit einem Schutzumschlag eingebunden werden.
Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.
6. Fundsachen
Fundsachen sind bei den pädagogischen Mitarbeitern im Aufenthaltsraum abzugeben.
7. Umgang mit Sachbeschädigungen
Für Sachbeschädigungen, die mutwillig oder fahrlässig verursacht werden, haften die Beteiligten bzw. deren Sorgeberechtige. Verursacher müssen mit entsprechenden Maßnahmen seitens der Schule rechnen.
Jeder Schüler sollte sich verpflichtet fühlen, beobachtete Fälle von Vandalismus gegen Einrichtungen der Schule bei einer Lehrkraft seines Vertrauens, im Sekretariat oder den Hausmeistern zu melden.
Den Sorgeberechtigten der Verursacher werden die Kosten für eine Reparatur bzw. Reinigung in Rechnung gestellt.
8. Plakatieren und Auslegen von Flyern
Plakate werden im Schaukasten gegenüber dem Haupteingang ausgehängt. Sie müssen zuvor durch die Schulleitung bzw. Schulverwaltungsassistenz genehmigt werden.
Das Gleiche gilt für das Auslegen von Flyern. Das Plakatieren im Klassen- bzw. Fachraum regelt der Klassen- bzw. Fachlehrer.
III. UNTERRICHT UND PAUSEN
1. Unterrichts- und Pausenzeiten
| Stunde | Uhrzeit | Verkürzter Unterricht |
| 1 | 07:40 - 08:25 | 1. Std. 07:40 - 08:10 |
| 2 | 08:35 - 09:20 | 2. Std. 08:20 - 08:50 |
| Frühstückspause | 09:20 - 09:40 | 3. Std. 09:00 - 09:30 |
| 3 | 09:40 - 10:25 | Hofpause |
| 4 | 10:35 - 11:20 | 4. Std. 09:50 - 11:20 |
| 5 | 11:30 - 12:15 | 5. Std. 10:30 - 11:00 |
| Mittagspause | 12:15 - 12:50 | 6. Std. 11:10 - 11:40 |
| 6 | 12:50 - 13:35 | |
| 7 | 13:40 - 14:25 | |
| 8 | 14:30 - 15:15 |
2. Stunden- und Vertretungsplan
Abweichungen vom normalen Stundenplan werden über den Vertretungsplan geregelt. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich über den digitalen Vertretungsplan im Eingangsbereich der Schule entsprechend zu informieren,
sowohl vor Schulbeginn als auch beim Verlassen der Schule nach Unterrichtsende.
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Vertretungsplan online über
https://vertretungsplan.schulzentrum-stadt-koennern.de/Vertretungsplan.pdf
einzusehen.
3. Verhalten im Unterricht
Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist verpflichtend und darüber hinaus ein Zeichen von Höflichkeit und Selbstdisziplin.
Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht. Erscheint der Lehrer bis fünf Minuten nach dem Beginn der Stunde nicht zum Unterricht, benachrichtigt der Klassensprecher das Sekretariat. Bis zum Eintreffen einer Lehrkraft wartet die Lerngruppe ruhig im Unterrichtsraum bzw. vor dem Fachraum.
Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde stehen die Schüler zur Begrüßung an ihrem Platz.
Auf den Arbeitstischen liegen nur die Arbeitsmaterialien für die jeweilige Stunde.
Jacken gehören an vorhandene Kleiderhaken.
Essen, Trinken und Kaugummikauen während des Unterrichts sind nicht erwünscht und
in Fachräumen grundsätzlich nicht erlaubt.
Im Einzelfall entscheidet die jeweilige Lehrkraft.
4. Pausenregelung
Die kurzen Pausen werden im Klassen- bzw. Fachraum verbracht oder für Toilettengänge genutzt.
Das Schulgebäude darf während der kleinen Pausen nicht verlassen werden.
(Ausnahme Wechsel zum Sportunterricht)
Die beiden langen Pausen (nach der 2. bzw. 5. Stunde) sind Hofpausen, das heißt, die Schüler halten sich auf dem Schulhof auf; das angrenzende Sportgelände kann zum Zwecke der Bewegung genutzt werden.
Das vorab bestellte Mittagessen nehmen die betreffenden Schüler in der Mensa ein.
Der Einlass am Ende der beiden Hofpausen erfolgt 5 Minuten vor Beginn der folgenden Stunde.
Sollten die Wetterverhältnisse einen Aufenthalt im Freien nicht zulassen, verbleiben die Schüler im Klassenraum. Sollte ein Wechsel in einen Fachraum notwendig sein, erfolgt dieser 5 Minuten vor Beginn der folgenden Stunde.
Die Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter sind in jedem Fall von allen Schülern verbindlich zu befolgen.
5. Besondere Regelungen im Sportunterricht
Aus Sicherheitsgründen sind Uhren und Schmuck vor dem Unterricht abzulegen.
Alle sichtbaren Schmuckgegenstände inklusive Piercings müssen entfernt werden.
Frisch gestochener Piercing- Schmuck, der aus Gründen der Wundheilung nicht entfernt werden darf, muss mit Pflaster abgeklebt werden. In jedem Fall ist die entsprechende Stelle so zu sichern, dass kein Verletzungsrisiko besteht.
Pflaster zum Abkleben muss selbst mitgebracht werden.
Im Sportunterricht ist das Tragen von Sportbekleidung verpflichtend.
6. Ordnung im Klassenzimmer/ im Schulhaus
In den Unterrichtsräumen ist die von den Fachlehrern festgelegte Sitzordnung einzuhalten, ein aktueller Sitzplan den Klassenraum betreffend befindet sich im Klassenbuch.
Nach Beendigung jeder Unterrichtsstunde achten Schüler und Lehrkräfte darauf, dass der Unterrichtsraum in einem ordentlichen und sauberen Zustand verlassen wird. Dazu gehören das (nasse) Abwischen der Tafel, das Entsorgen von
Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter, das Ausschalten des Lichts, der elektronischen Tagel und das Abschließen des Raumes.
Insbesondere nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Fenster zu schließen ggf. die Jalousien hochzuziehen, die Stühle hochzustellen und die Tür abzuschließen.
Hinweis: Schüler haben die Fenster nur auf Anweisung der Lehrer zu öffnen.
Alle Fach- und Nebenräume sind grundsätzlich verschlossen zu halten und dürfen
von den Schülern nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
In den Fachräumen gelten eigene Fachraumordnungen!
Achtung: Während der Unterrichtszeit und in den kleinen Pausen bleiben die Eingangstüren des Schulgebäudes aus Sicherheitsgründen geschlossen.
7. IT- Nutzung
Für die Nutzung der Laptops im Computerraum gilt die dafür vorhandene PC-Raumordnung!
Technische Vorrichtungen und Grundeinstellungen dürfen nur durch die vom Schulträger beauftragten Administratoren bzw. durch die für den Computerraum verantwortlichen Lehrkräfte, die explizit durch die Schulleitung beauftragt werden, verändert werden.
8. Erkrankung / Fernbleiben vom Unterricht
Kann ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) die Schule nicht besuchen, muss der betreffende Schüler direkt am Morgen des ersten Fehltages bis spätestens 8.00 Uhr durch die Sorgeberechtigten telefonisch oder per E-Mail an die Schule (www.kontakt@sks-koennern.bildung-lsa.de) entschuldigt werden.
Die Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung sind hierbei mitzuteilen.
Spätestens am ersten Tag der Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung erstellt durch die Sorgeberechtigten bei der Klassenleitung vorzulegen.
Stellt sich im Verlaufe eines Schultages heraus, dass ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht nicht weiter besuchen kann,
gilt folgende Verfahrensweise:
- persönliche Abmeldung des Schülers beim Klassenlehrer oder stellvertretenden Klassenlehrer
- anschließend Aufenthalt im PM-Raum
- Information der Sorgeberechtigten durch die pädagogischen Mitarbeiter
- Abholung durch die Sorge- bzw. Erziehungsberechtigten
Hinweis: Unentschuldigtes Fehlen führt im Falle von Leistungserhebungen zu einer Bewertung mit Note 6.
9. Beurlaubungen/ Freistellungen
Beurlaubungen sowie Freistellungen vom Besuch der Schule sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Sorgeberechtigten möglich. Das gilt auch für den Sportunterricht.
Es sind folgende Zuständigkeiten für die Genehmigung von Beurlaubungen geregelt:
| für eine Stunde (auch Doppelstunde) | der zuständige Fachlehrer |
| für einen Tag | die Klassenleitung |
| in allen übrigen Fällen | die Schulleitung |
Hinweis: Eine Freistellung zur Verlängerung der regulären Schulferien ist in Sachsen-Anhalt nicht gestattet!
Weitere Hinweise:
Sie finden ein entsprechendes Merkblatt mit weiteren Details zur Verfahrensweise in Bezug auf Fehlzeiten und Freistellungen auf der Homepage unter:
https://www.sks-koennern.bildung-lsa.de/infos-fuer-eltern/
Das Formular zur schriftlichen Entschuldigung finden Sie hier:
https://www.sks-koennern.bildung-lsa.de/dat/cms1002258/images/entschuldigung.pdf
Durch Fehlzeiten versäumter Unterrichtsstoff muss umgehend und eigenverantwortlich nachgeholt werden.
IV. VERHALTEN IN BESONDEREN SITUATIONEN
& VERMEIDUNG VON GEFÄHRDUNGEN
1. Vermeidung von Gefährdungen
Jede Eigengefährdung sowie die Gefährdung von anderen muss vermieden werden.
Insbesondere gehört dazu das Werfen mit Gegenständen (Steine, Schneebälle etc.).
Auch unfallträchtige Spiele sind zu unterlassen.
Auf Treppen, an Türen und anderen Engstellen ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
Jeder ist berechtigt und verpflichtet, Gewalttaten oder Androhungen von Gewalttaten einer Lehrkraft seines Vertrauens, der Schulsozialarbeiterin oder der Schulleitung zu melden, um Opfer oder potenzielle Opfer zu schützen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Benutzen von Trinkflaschen aus Glas nicht gestattet.
2. Smartphones und andere Medien
Grundsätzlich darf das Handy zu keiner Zeit und an keinem Ort im Schulhaus genutzt werden!
Zudem ist das Nutzen von Schulsteckdosen zum Laden von privaten Smartphones untersagt.
In dringenden Fällen ist es Schülerinnen und Schülern aller Jahrgänge erlaubt, ihre Handys zur Kommunikation zu nutzen, jedoch nur in Absprache mit einer Lehrkraft bzw. PM. Die Lehrkräfte entscheiden ebenfalls über Ausnahmen im Unterricht und im Klassenzimmer.
Bei Leistungserhebungen (Tests/Klassenarbeiten) werden die privaten Handys sowie Smartwatches ALLER Schülerinnen und Schüler an einer von der Lehrkraft zugewiesenen Stelle im Raum zentral hinterlegt.
Auf dem Tisch liegen lediglich Papier, 1-2 Schreibutensilien sowie Lineal, ggf. Geodreieck, Zirkel und zugelassene Nachschlagewerke.
Gleiches gilt für das Nachschreiben von Tests und Klassenarbeiten.
Das unerlaubte Filmen und Fotografieren auf dem gesamten Schulgelände, aber auch das Abspielen und die Weitergabe von Videos und Fotos aus dem Freizeitbereich sind auf dem Schulgelände/ im Schulhaus strengstens verboten!
Die Erteilung einer Sondererlaubnis zu Unterrichts- und Bildungszwecken erfolgt ausschließlich durch die Schulleitung bzw. die Lehrkräfte.
In-Ear-Kopfhörer sind im Schulhaus/ Klassenraum zu entfernen!
Zudem ist der private Gebrauch von elektronischen Geräten wie Tablets,
MP3-Playern, Smartwatches und Ähnlichem untersagt!
Eine Ausnahme stellt die Nutzung von elektronischen Geräten im Unterricht nach ausdrücklicher Aufforderung bzw. Erlaubnis durch die Lehrkraft zu Bildungszwecken dar.
Für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf wird die Nutzung (privater) Tablets im Einzelfall gesondert geregelt, wenn dies zur sinnvollen, individuellen Förderung beiträgt.
Das Verbot von Smartphones, Tablets, Laptops und Smartwatches gilt nicht für Mitarbeiter und Lehrkräfte im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit.
3. Verhalten an der Bushaltestelle
Während der Wartezeit auf den Bus ist die Straße freizuhalten.
Beim Einfahren des Busses ist auf Abstand zur Bordsteinkante zu achten. Beim Ein- und Ausstieg darf nicht gedrängelt werden.
4. Katastrophenfall
Sollte es im Katastrophenfall notwendig sein, das Schulgebäude zu verlassen, wird ein entsprechender Alarm („Feueralarm“) ausgelöst.
Nach der Alarmauslösung verlassen alle Personen die Gebäude unverzüglich diszipliniert und über den kürzesten, in den Räumen ausgewiesenen Fluchtweg und begeben sich zur Sammelstelle (hinterer Bereich des Sportplatzes).
Dort erfolgen weitere Weisungen der Schulleitung.
Die zuständige Lehrkraft nimmt die Klassenliste bzw. das Klassenbuch mit und veranlasst das Schließen (NICHT Zuschließen!) der Tür.
Sie stellt am Sammelplatz die Vollzähligkeit der Schüler fest und meldet diese unverzüglich der Schulleitung.
Sollte im Katastrophenfall ein anderes Verhalten notwendig werden, so wird dies mit Hilfe der Lautsprecheranlage durchgesagt.
V. FOLGEN BEI MISSACHTUNG DER HAUSORDNUNG
Allen Anweisungen der Schulleitung, der Lehrer, des schulischen Personals und der Hausmeister ist unbedingt Folge zu leisten!
Verstöße gegen deren Anweisungen und die Regeln der Schule ziehen je nach Schwere entsprechende Maßnahmen nach sich.
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sowie jede Art von kriminellen Handlungen und Ausübung von Gewalt werden bei entsprechender Schwere des Vergehens zur Anzeige gebracht.
B.Werner
Schulleiterin

