
Schulzentrum Stadt Könnern
Gemeinschaftsschule
„Probleme werden kleiner, wenn man sie miteinander bespricht –
und größer, wenn man sie verschweigt.“
Präambel
An unserer Gemeinschaftsschule verstehen wir Beschwerden als Gelegenheit, unsere Zusammenarbeit zu verbessern. Durch einen klaren und fairen Ablauf schaffen wir Raum für Gespräche auf Augenhöhe. Gemeinsam mit Eltern, Schüler*innen und Lehrkräften suchen wir Lösungen, die das Vertrauen und das Miteinander stärken.
Eine offene und respektvolle Kommunikation ist Grundlage unseres Zusammenlebens. Beschwerden verstehen wir als Chance zur Klärung und Verbesserung. Ziel ist es, Konflikte frühzeitig, fair und lösungsorientiert zu behandeln.
Leitgedanken unseres Beschwerdemanagements
Generell gilt:
Probleme sollen möglichst zeitnah auf der entsprechenden Ebene angesprochen werden.
Das Beschwerdemanagement dient der konstruktiven Klärung von Konflikten, der Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und der kontinuierlichen Verbesserung des schulischen Zusammenlebens.
Folgende Prinzipien sind uns dabei besonders wichtig:
- Offenheit: Jede Meinung & jede Kritik ist willkommen, wenn sie respektvoll geäußert wird.
- Sachlichkeit: Wir trennen Person und Sache – Kritik betrifft ein Verhalten oder eine Situation, nicht die Menschen dahinter!
- Vertraulichkeit: Kritik bzw. Beschwerden werden diskret behandelt und nur mit den direkt Betroffenen besprochen.
- Transparenz: Alle Beteiligten wissen, wie das Verfahren abläuft und welche Schritte folgen.
Reihenfolge des Beschwerdeverfahrens
1. Gespräch auf direktem Weg
Beschwerden sollten zunächst im persönlichen Gespräch mit der betreffenden Fachlehrkraft geklärt werden. Auf diese Weise lassen sich Probleme häufig schnell klären bzw. lösungsorientiert behandeln.
2. Einbeziehung der Klassenleitung
Wenn keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, kann die Klassenleitung bzw. bei Konflikten im Bereich Sozialverhalten auch die Schulsozialarbeit hinzugezogen werden, um zu vermitteln.
3. Kontakt zur Schulleitung
Sollte auch dies nicht erfolgreich sein, steht die Schulleitung als neutrale Instanz zur Verfügung. Gespräche können telefonisch oder schriftlich (per E-Mail) vereinbart werden.
B.Werner
Könnern, 05.05.2026 Schulleiterin
Lizenzen & Quellen
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Autor: gemeinfrei

