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Hausrecht übt die Schulleiterin, bei deren Abwesenheit der stellvertretende Schulleiter oder eine von der Schulleitung beauftragte Person aus. II. VERHALTEN IM SCHULHAUS UND AUF DEM SCHULGELÄNDE 1. Absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot Auf dem gesamten Schulgelände,...
http://www.sks-koennern.bildung-lsa.de/ueber-uns/haus-schulordnung/#part1106

1. Entschuldigung nach Krankenst..
Entscheidung zur Freistellung für einen Tag obliegt der Klassenleitung, bei mehreren Tagen entscheidet die Schulleitung. Versäumter Unterrichtsstoff ist eigenständig nachzuholen! Achtung! Urlaubsreisen während der Schulzeit werden i.d.R. nicht genehmigt! Freistellungen...
http://www.sks-koennern.bildung-lsa.de/kuenftige5-klassen/wichtige-formulare-bitte-ausdrucken-/weitere-vordrucke/#part1396

 



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