1. Entschuldigung nach Krankenstand: entschuldigung.pdf


Entschuldigungen sollen am ersten Tag nach dem Krankenstand beim Klassenlehrer abgegeben werden.

Ärztliche Atteste müssen erst bei Aufforderung durch die Klassenleitung vorgelegt werden.



 

2. Antrag auf Freistellung: antrag_auf_freistellung_vom_unterricht.pdf


Nur bei Vorliegen eines begründeten Antrages kann über eine Freistellung von Unterricht entschieden werden.

 

Die Beantragung erfolgt über die Klassenleitung mindestens 2 Wochen vor dem Anlass.


Die Entscheidung zur Freistellung für einen Tag obliegt der Klassenleitung,

bei mehreren Tagen entscheidet die Schulleitung.


Versäumter Unterrichtsstoff ist eigenständig nachzuholen!



Achtung!

Urlaubsreisen während der Schulzeit werden i.d.R. nicht genehmigt!


Freistellungen unmittelbar vor bzw. nach den Ferien sind in Sachsen-Anhalt nicht gestattet!


 

 

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