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1. Entschuldigung nach Krankenst..
entscheidet die Schulleitung. Versäumter Unterrichtsstoff ist eigenständig nachzuholen! Achtung! Urlaubsreisen während der Schulzeit werden i.d.R. nicht genehmigt! Freistellungen unmittelbar vor bzw. nach den Ferien sind in Sachsen-Anhalt nicht gestattet! ...

