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Fundsachen sind bei den pädagogischen Mitarbeitern im Aufenthaltsraum abzugeben. 7. Umgang mit Sachbeschädigungen Für Sachbeschädigungen, die mutwillig oder fahrlässig verursacht werden, haften die Beteiligten bzw. deren Sorgeberechtige. Verursacher müssen mit entsprechenden...
http://www.sks-koennern.bildung-lsa.de/ueber-uns/haus-schulordnung/#part1106

 



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