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alkoholischen Getränken.
Wir verweisen diesbezüglich auf die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.
2. Waffen und gefährliche Gegenstände
Es ist verboten, Waffen, waffenähnliche Nachbildungen oder andere gefährliche Gegenstände mitzubringen....http://www.sks-koennern.bildung-lsa.de/ueber-uns/haus-schulordnung/#part1106