Schulzentrum Stadt Könnern

Gemeinschaftsschule

 

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WICHTIGE HINWEISE ZUM UMGANG MIT LEIHEXEMPLAREN DER SCHULE


 

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

 

aus aktuellem Anlass bitten wir Sie, in Bezug auf den Umgang mit Leihexemplaren um unbedingte Beachtung der nachfolgend aufgeführten Informationen:

 

  1. Wie sollte man Schulbücher behandeln?

 

Gemäß Lernmittelerlass (RdErl. des MB vom 18. Juli 2023 – 35-82200-1, Punkt 8)

ist jeder Nutzer von Schulbüchern verpflichtet, die Leihbücher pfleglich zu behandeln und sie SAUBER, UNBESCHRIFTET, UNBEMALT und OHNE BESCHÄDIGUNGEN zurückzugeben.

 

Die Bücher sind zum Gebrauch ausgeliehen. Gebrauchsspuren sind daher normal und führen nicht zu einer Ersatzleistung. Darunter sind angedrückte Ecken und Kanten eines Buches zu verstehen, solange sie keine Einrisse aufweisen.

 

Jedes Buch muss durchschnittlich 4 Mal ausgeliehen werden, bevor es ersetzt werden kann.

 

Da insbesondere Ecken von Buchdeckeln und Buchrücken gefährdet sind, müssen die Bücher mit Schutzumschlägen eingebunden werden, damit Risse vermieden werden.

Der Schutzumschlag ist so am Buch zu befestigen, dass bei der Entfernung keine Schäden am Buch entstehen!

Das vollflächige Aufkleben von Schutzfolie ist nicht gestattet!

 

 

         2. Wann liegt ein Schaden vor?


 

Wird ein Buch nicht zurückgegeben oder ist ein neues Buch bei der Rückgabe beschädigt, muss der Nutzer den Schaden ersetzen!

Ein Schaden liegt vor, wenn das Buch bemalt, der Buchdeckel bzw. der Buchrücken eingerissen oder die Bindung des Buches gerissen ist.

Auch wenn das Buch mit Wasser in Berührung kommt (gewellte Seiten), liegt ein nicht mehr zu reparierender Schaden vor.

 

 

         3. Schadensersatz bei entstandenen Mängeln aus eigenem Verschulden


 

Bei schweren Schäden (z.B. ganz oder teilweise abgelöste Einbände, massiv angestoßene Ecken, Bemalungen, Wasserschäden) greift die Schadensregelung und das Schulbuch muss ersetzt werden oder je nach Gebrauchsdauer eine Ersatzgebühr geleistet werden.

 

 

Deshalb der dringende Appell an alle Schülerinnen und Schüler, die Leihbücher sorgsam und pfleglich zu behandeln!

 

 

Könnern, 25.06.2025

 

 

B. Werner                                           C. Harder        

Schulleiterin                                        Schulverwaltungsassistentin

 

 

 

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